Viele Pensionistinnen und Pensionisten fragen sich, ob sie sich ein gutes Hörgerät leisten können. Die gute Nachricht: In Österreich übernimmt die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung einen großen Teil. Hier sehen Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
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1. Kosten im Überblick
Die Krankenkasse gibt einen Zuschuss von 792 € pro Ohr, bei beidseitiger Versorgung insgesamt 1.425,60 €. Den Zuschuss gibt es alle sechs Jahre (Mindestgebrauchsdauer der ÖGK seit 1. Mai 2026). Damit sind einfache Geräte ohne Aufzahlung möglich. Für mehr Komfort fällt ein Eigenanteil an.
| Preisklasse bei Hörexpert | Eigenanteil pro Gerät* |
|---|---|
| Basic | 0 € |
| Economy | ab 250 € |
| Comfort | ab 850 € |
| Business | ab 1.350 € |
| First | ab 2.350 € |
*Richtwerte nach Abzug des Kassenzuschusses bei vorliegender ärztlicher Verordnung. Den genauen Betrag erhalten Sie nach Hörtest und Beratung.
2. So kommen Sie zum Kassenzuschuss
- Hörtest und erste Beratung bei Hörexpert
- Termin bei der HNO-Praxis für die ärztliche Verordnung
- Probetragen passender Geräte
- Wir reichen die Unterlagen bei Ihrer Kasse ein
Details zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Kassenzuschuss.
3. Rezeptgebührenbefreiung und soziale Unterstützung
Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten sieht die ÖGK grundsätzlich einen Selbstbehalt von 10 % vor, mindestens 46,20 € (Wert 2026). Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt diesen Selbstbehalt in der Regel nicht. Welche Regeln für Sie gelten, klären wir gemeinsam oder direkt mit Ihrer Kasse. Zusätzlich können in Einzelfällen Unterstützungsfonds oder das Sozialministeriumservice helfen.
Sie möchten das persönlich besprechen? Wir beraten Sie in der Mozartgasse 9, 1040 Wien.
4. Welche Ausstattung ist sinnvoll?
Wer viel zu Hause ist und vor allem fernsieht, braucht andere Funktionen als jemand, der regelmäßig Vereinsabende oder Enkelbesuche erlebt. Akkugeräte ersparen den Batteriewechsel und sind bei eingeschränkter Fingerfertigkeit oft angenehmer.
5. Tipps für Angehörige
Angehörige können beim Termin dabei sein, Beobachtungen schildern und bei der Eingewöhnung unterstützen. Gemeinsam fällt die Entscheidung oft leichter.
6. Häufige Fragen
Bekommen Pensionisten ein Hörgerät gratis?
Mit ärztlicher Verordnung sind Geräte der Basic-Klasse ohne Aufzahlung möglich. Für mehr Ausstattung fällt ein Eigenanteil an.
Wie oft zahlt die Kasse ein neues Hörgerät?
Seit 1. Mai 2026 gilt bei der ÖGK eine Mindestgebrauchsdauer von sechs Jahren – eine neue Versorgung mit Kassenzuschuss ist also in der Regel alle sechs Jahre möglich, bei medizinischem Bedarf auch früher. Die genaue Frist hängt von Ihrem Versicherungsträger ab; wir prüfen das gerne für Sie.
Muss ich vorher zum HNO-Arzt?
Für den Kassenzuschuss ist eine ärztliche Verordnung nötig. Den Hörtest können Sie vorher kostenlos bei uns machen.
Persönliche Beratung in 1040 Wien
Rufen Sie uns an unter +43 664 200 2225 oder besuchen Sie uns Mo–Fr von 9:00 bis 16:30 Uhr in der Mozartgasse 9.

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